RA Dr. Hannes Hartung hat den Joseph Beuys Estate, Jessyka Beuys und Wenzel Beuys erfolgreich gegen das Land Nordrhein-Westfalen vertreten. In dem ersten großen Verfahren nach dem neuen Kulturgutschutzgesetz wurden gegen die Studienbücher I, III und IV aus „Projekt Westmensch“ ein Ausfuhrverbot verhängt und ein Unterschutzsstellungsverfahren eingeleitet. Er konnte die Eintragung dieser Kunstbücher von Joseph Beuys in die Liste nationalen Kulturgutes mit Hilfe des namhaften Beuys Experten Professor Dr. Helmut Friedel verhindern. Sie sind jetzt auch wieder frei zur Ausfuhr. Dieses große Verfahren zeigt, dass die Behauptungen der Behörden, es gebe keine großen und schwierigen Verfahren nach dem neuen KGSG, unzutreffend sind. Die Befürchtungen der Kritiker des neuen Gesetzes haben sich wohl auch in diesem spannenden Verfahren mit happy end bestätigt.
Quelle: Dr. Hannes Hartung | LinkedIn