Ein Wohnungseinbruch ist für jeden ein Albtraum. Noch schlimmer ist es, wenn hierbei persönliche Dinge, die einem ans Herz gewachsen sind, brutal entwendet werden. Der bekannte deutsche Maler Hans Purrmann hat seine Frau in dem schönen Werk Frau im Sessel in Sorrent im Jahr 1924 porträtiert und später seiner Tochter geschenkt. Daneben wurde das Werk Blumenstrauß aus dem Jahr 1939 gestohlen.

In einem wegweisen Urteil hat der Bundesgerichtshof am 19. Juli 2019 den Eigentümerschutz gestärkt. Die Berufung ist von uns zuvor vor dem Oberlandesgericht Nürnberg vertreten worden.

Quelle: THEMIS Hartung & Partner Rechtsanwälte mbB | RA Dr. Hannes Hartung erstreitet mit Dr. von Plehwe wichtiges Urteil beim Bundesgerichtshof