Beitrag von Dr. Hartung in der Welt zum US Supreme Court Urteil zum Welfenschatz

05 FEB BEITRAG VON DR. HARTUNG IN DER WELT ZUM US SUPREME COURT URTEIL ZUM WELFENSCHATZIn der WELT vom 05.02.2021 kommentiert RA Dr. Hannes Hartung das Urteil des Supreme Courts zum #Welfenschatz.Der Beitrag trägt den Titel: Wende am Supreme Court: Deutschland muss endlich selbst Verantwortung tragen.Sie können den Artikel hier lesen:Hartung Wende am Supreme Court_ Was das Welfenschatz-Urteil für Deutschland bedeutet – WELTIAuch der Perlentaucher greift unseren Artikel auf und schreibt:KulturpolitikDer Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden: Der seit 2008 andauernde Streit um den Welfenschatz (Unsere Resümees) kann nicht vor einem amerikanischen Gericht ausgetragen werden, es handele sich um eine „innerdeutsche Angelegenheit„, die USA hat sich aus globalen Rechtsfragen rauszuhalten. Das Urteil markiert eine „Zeitenwende„, schreibt der auf Raubkunstfälle spezialisierte Rechtsanwalt Hannes Hartung in der Welt: „Das Urteil wird zahlreichen amerikanischen Anwälten in ihrem Bemühen, innerdeutsche Fälle vor amerikanische Gerichte zu bringen, einen gewaltigen Riegel vorschieben. Das ist zu begrüßen, sollte jedoch in Deutschland als Chance gesehen werden, endlich selbst Verantwortung zu übernehmen: Wir sollten Raubkunstfälle endlich selbst gerecht und fair regeln. Es braucht dafür dringend ein Raubkunstgesetz und nach Möglichkeit auch ein spezialisiertes Gericht, eine bundesweit zuständige Raubkunstkammer bei einem Oberlandesgericht, welche sich dieser Fälle in einem verbindlichen rechtlichen Rahmen annimmt. Bisher hat Deutschland im rechtsstaatlichen Rahmen dafür jedoch nichts getan, sondern nur auf Basis der Freiwilligkeit. Bis heute ist es nicht möglich, die Rückgabe von Raubkunst vor deutschen Gerichten einzuklagen, obwohl schon der Bundesrat im Jahr 2002 angemahnt hat, dass man eigene Verjährungsregeln für Raubkunst finden müsse.“

Quelle: Beitrag von Dr. Hartung in der Welt zum US Supreme Court Urteil zum Welfenschatz

Interview von RA DR. Hartung im CastMag

n der aktuellen #castmag, dem unabhängigen Schauspielermagazin, gibt Kanzleigründer Dr. Hartung ein Interview zur #Künstlersozialkasse. Seiner Meinung nach sind #Schauspieler primär Künstler und nicht Angestellte. Fast alle anderen Künstler sind ohnehin Kraft Gesetzes Mitglieder der KSK. Schauspieler sitzen zwei Stühlen und leiden derzeit besonders unter der Corona-Krise.

Hannes Hartung fordert in dem Interview, dass man gerechte Wege des Zugangs von Schauspieler in die KSK öffnet. Und wer das für sich nicht so will, braucht ja keinen Antrag auf Aufnahme stellen.

 

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In the current #castmag, the independent actors‘ magazine, Hannes Hartung gives an interview on the #Künstlersozialkasse. In his pinion, actors are primarily artists and not employees. Almost all other artists are members of the KSK by law anyway. Actors are sitting on two chairs and are currently suffering particularly from the Corona crisis.

In his interview, he calls for opening up fair ways for actors to join the KSK. And those who don’t want that for themselves don’t need to apply for membership.

#KSK #Actors #equality #

Germany Sets Guidelines for Repatriating Colonial-Era Artifacts – The New York Times

Bericht in der New York Times zum Umgang in Deutschland mit Kulturgütern aus ehemaligen Kolonien mit einem Statement von Dr. Hannes Hartung:

But many critics say that German museums still have much work to do.

Hannes Hartung, a lawyer specializing in art and artifacts who is also a lecturer at the University of Munich, said that the newly signed agreement was “soft law.” The pact is not legally binding and does not create any reliable legal framework, he added.

“These basic points will not make any legal claims in Germany easier,” he said in an interview.

A major hurdle for legal claims is the question of who can represent groups of peoples, tribes or families who owned the artifacts more than a century ago.

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Auf Deutsch:
Aber viele Kritiker sagen, dass die deutschen Museen noch viel Arbeit vor sich haben.

Hannes Hartung, ein auf Kunst und Artefakte spezialisierter Jurist, der auch an der Universität München lehrt, sagte, die neu unterzeichnete Vereinbarung sei „soft law“. Der Pakt sei nicht rechtsverbindlich und schaffe keinen verlässlichen Rechtsrahmen.

„Diese grundlegenden Punkte werden keine Rechtsansprüche in Deutschland erleichtern“, sagte er in einem Interview.

Eine große Hürde für Rechtsansprüche ist die Frage, wer Gruppen von Völkern, Stämmen oder Familien vertreten kann, die die Artefakte vor mehr als einem Jahrhundert besaßen.

Quelle: Germany Sets Guidelines for Repatriating Colonial-Era Artifacts – The New York Times

Art Heiress Faces Lawsuit Over Andy Warhol Print | My Art Broker

The Art Newspaper has reported that Angela Gulbenkian, a German woman who married into the Gulbenkian family – one of Europe’s wealthiest art-collecting families of Lisbon’s The Calouste Gulbenkian Museum fame, has been accused of fraud (and not for the first time).

A complaint was filed in January in Munich on behalf of an anonymous London art dealer. His lawyer, Hannes Hartung, states that his client was sold Andy Warhol’s Queen Elizabeth II print in March 2019 for £115,000 by Gulbenkian.

However, Gulbenkian never gave the money to the original owner, meaning Hartung’s client found this out only when the original owner filed a legal case against him demanding the return of the picture or payment. However, the London dealer had already resold Queen Elizabeth II. According to Hartung, since then, the print has been sold again. “We do not know where the Warhol is now, but Gulbenkian kept the money,” Hartung said.

For many who have followed Gulbenkian’s dealings this case will sound familiar. In fact, court papers suggest this is “exactly the same scam” the Gulbenkian allegedly implemented against art advisor Mathieu Ticolat, who claims Gulbenkian defrauded him out of £1.1million for a yellow pumpkin sculpture by Yayoi Kusama that he never received.

Auf Deutsch:

Die Zeitschrift Art Newspaper  berichtet, dass Angela Gulbenkian, eine deutsche Frau, die in die Familie Gulbenkian eingeheiratet hat – eine der wohlhabendsten Kunstsammlerfamilien Europas mit der Berühmtheit des Calouste Gulbenkian Museums in Lissabon – des Betrugs beschuldigt wurde (und das nicht zum ersten Mal).

Eine Beschwerde wurde im Januar in München im Namen eines anonymen Londoner Kunsthändlers eingereicht. Sein Anwalt, Hannes Hartung, gibt an, dass sein Mandant Andy Warhols Queen Elizabeth II-Druck im März 2019 für 115.000 Pfund von Gulbenkian verkauft wurde.

Gulbenkian gab das Geld jedoch nie an den ursprünglichen Besitzer, was bedeutet, dass Hartungs Klient dies erst herausfand, als der ursprüngliche Besitzer eine Klage gegen ihn einreichte und die Rückgabe des Bildes oder die Bezahlung verlangte. Der Londoner Händler hatte jedoch bereits Königin Elisabeth II. weiterverkauft. Seither, so Hartung, sei das Bild wieder verkauft worden. „Wir wissen nicht, wo der Warhol jetzt ist, aber Gulbenkian hat das Geld behalten“, sagte Hartung.

Für viele, die Gulbenkians Geschäfte verfolgt haben, wird dieser Fall bekannt klingen. Tatsächlich deuten Gerichtsunterlagen darauf hin, dass dies „genau derselbe Betrug“ ist, den Gulbenkian angeblich gegen den Kunstberater Mathieu Ticolat durchgeführt hat, der behauptet, Gulbenkian habe ihn um 1,1 Millionen Pfund für eine gelbe Kürbisskulptur von Yayoi Kusama betrogen, die er nie erhalten hat.

Quelle: Art Heiress Faces Lawsuit Over Andy Warhol Print | My Art Broker

Gulbenkian case highlights authorities’ failure to pursue art fraud

Weiterer Bericht in Art Critique über die Schwierigkeiten im Vorgehen gegen dreiste internationale Kunstkriminalität mit einem Statement von RA Dr. Hannes Hartung:

It’s not the only controversy in which Gulbenkian is embroiled, either: she apparently cheated an art collector out of an Andy Warhol print and stole £50,000 from former client Jacqui Ball. The Warhol fraud – originally reported in the Art Newspaper – came to light when the collector realised that Gulbenkian had pocketed, rather than passed on, the £115,000 paid by a London dealer to acquire the Queen Elizabeth II print. The deception was reported when Gulbenkian was already under investigation for the Ticolat crime.

Gulbenkian acquired her society credentials when she married into one of Europe’s most respected art-collecting families – a connection that Hannes Hartung, who is coordinating legal action in both cases, believes Gulbenkian is cynically exploiting to ‘lure in victims’.

Es ist auch nicht die einzige Kontroverse, in die Gulbenkian verwickelt ist: Sie soll einen Kunstsammler um einen Andy-Warhol-Druck betrogen und 50.000 Pfund von der ehemaligen Klientin Jacqui Ball gestohlen haben. Der Warhol-Betrug – über den ursprünglich in der Kunstzeitung berichtet wurde – kam ans Licht, als der Sammler erkannte, dass Gulbenkian die 115.000 £, die ein Londoner Händler für den Erwerb des Holzschnitts von Königin Elisabeth II. bezahlt hatte, eher eingesteckt als weitergegeben hatte. Die Täuschung wurde gemeldet, als gegen Gulbenkian bereits wegen des Ticolat-Verbrechens ermittelt wurde.

Gulbenkian erwarb ihr gesellschaftliches Ansehen, als sie in eine der angesehensten Kunstsammlerfamilien Europas einheiratete – eine Verbindung, die Hannes Hartung, der in beiden Fällen die rechtlichen Schritte koordiniert, nach Ansicht von Gulbenkian zynisch ausnutzt, um „Opfer anzulocken“.

 

Quelle: Gulbenkian case highlights authorities’ failure to pursue art fraud

German socialite Angela Gulbenkian faces second criminal case over Warhol picture | The Art Newspaper

Bericht im Art Newspaper über die Verfahren gegen Angela Gulbenkian in London und gegen ihre Mutter in München. RA Dr. Hartung vertritt u.a. die Verfahren gegen die Mutter von Angela Gulbenkian in München.

Since then, the print has been sold again, according to Hannes Hartung, the lawyer acting for the London dealer in the new case as well as leading the legal action in Germany concerning the Kusama pumpkin. “We do not know where the Warhol is now, but Gulbenkian kept the money,” he adds.

Gulbenkian faces trial on 11 May in London, where she also has a residence, after being charged last May with two counts of theft: one relating to the pumpkin sculpture; the other relating to the theft of £50,000 from client Jacqui Ball. Gulbenkien entered not guilty pleas to both charges at Southwark Crown Court in September and has vigorously denied any allegations of theft.

Auf Deutsch:

Seither wurde die Druckgraphik wieder verkauft, so Hannes Hartung, der Anwalt des Londoner Händlers in dem neuen Fall, der auch die Klage in Deutschland wegen des Kürbisses von Kusama vertritt. „Wir wissen nicht, wo der Warhol jetzt ist, aber Gulbenkian hat das Geld behalten“, fügt er hinzu.

Gulbenkian muss sich am 11. Mai in London, wo sie auch einen Wohnsitz hat, vor Gericht verantworten, nachdem sie im vergangenen Mai in zwei Fällen wegen Diebstahls angeklagt worden war: zum einen wegen Diebstahls der Kürbisskulptur und zum anderen wegen Diebstahls von 50.000 Pfund von der Klientin Jacqui Ball. Gulbenkien hat im September vor dem Southwark Crown Court in beiden Anklagepunkten auf „nicht schuldig“ plädiert und alle Vorwürfe des Diebstahls energisch zurückgewiesen.

Quelle: German socialite Angela Gulbenkian faces second criminal case over Warhol picture | The Art Newspaper

RA Dr. Hannes Hartung erstreitet mit Dr. von Plehwe wichtiges Urteil beim Bundesgerichtshof

Ein Wohnungseinbruch ist für jeden ein Albtraum. Noch schlimmer ist es, wenn hierbei persönliche Dinge, die einem ans Herz gewachsen sind, brutal entwendet werden. Der bekannte deutsche Maler Hans Purrmann hat seine Frau in dem schönen Werk Frau im Sessel in Sorrent im Jahr 1924 porträtiert und später seiner Tochter geschenkt. Daneben wurde das Werk Blumenstrauß aus dem Jahr 1939 gestohlen.

In einem wegweisen Urteil hat der Bundesgerichtshof am 19. Juli 2019 den Eigentümerschutz gestärkt. Die Berufung ist von uns zuvor vor dem Oberlandesgericht Nürnberg vertreten worden.

Quelle: THEMIS Hartung & Partner Rechtsanwälte mbB | RA Dr. Hannes Hartung erstreitet mit Dr. von Plehwe wichtiges Urteil beim Bundesgerichtshof

Erfolgreiche Restitution eines Beutekunstgemäldes nach Polen

Dr. Hannes Hartung hat erfolgreich für die Republik Polen ein Gemälde von Marcin Zaleski nach Hause geholt.
Hierfür handelte er mit dem ehemaligen Besitzer eine einvernehmliche Lösung aus.

Dies ist bereits die zweite erfolgreiche Restitution von Beutekunst an die Republik Polen durch Dr. Hartung.

Das Bild zeigt das Innere der Mailänder Kathedrale und wurde während des zweiten Weltkrieges von NS-Kunsträubern
nach Österreich verschleppt und dort bei einem Auktionshaus versteigert.

Weitere Informationen zu diesem Fall können Sie hier lesen (auf Englisch).

Quelle: THEMIS Hartung & Partner Rechtsanwälte mbB | Erfolgreiche Restitution eines Beutekunstgemäldes nach Polen

THEMIS Hartung & Partner Rechtsanwälte mbB | Jahresrückblick 2019

Liebe Freundinnen und Freunde der Kanzlei,

Schon wieder neigt sich ein tolles Jahr seinem Ende zu. Dankbar und zufrieden blicke ich darauf zurück. Wir konnten viele Fälle erfolgreich abschließen.

So führte u.a. unsere Strafverteidigung von Auktionatoren bei einem großen Strafprozess mit 190 Anklagepunkten zur Einstellung des Verfahrens. Durch das ganze Jahr hinweg haben wir mit Freude und Engagement für unsere Mandanten gekämpft, für ihre Rechte, für ihr Eigentum, für ihre Persönlichkeitsrechte und für vieles mehr.

Eine kleine Auswahl besonderer Fälle des Jahres 2019 finden Sie in unseren Art Law Highlights 2019 unten. Wir bleiben dran und freuen uns auf die Herausforderungen der Zukunft und das Jahr 2020.

Am Meisten freuen wir uns aber auf den weiteren Austausch mit Ihnen!

Fröhliche Weihnachten und ein glückliches, erfolgreiches und gesundes neues 2020!

Herzlichst

Ihr Hannes Hartung

Quelle: THEMIS Hartung & Partner Rechtsanwälte mbB | THEMIS Hartung & Partner | Jahresrückblick 2019