Eine Kanzlei, in der leere Wände und ein nichtssagender Eingangsbereich vorherrschen, ist kein Ort zum Wohlfühlen, aber der perfekte Anlass, sich mit Kunst zu beschäftigen. Ein paar Bilder an der Wand können nämlich Wunder vollbringen, was die Wirkung eines Raums angeht. Da reicht oft schon das eine, mit viel Bedacht gewählte Werk. Man muss ja nicht gleich soweit gehen, seine…
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‘Urteile’
Leipziger Skulpturenstreit um die Leihgaben von Dr. Johannes Gebbing
Quelle: Klage abgewiesen: Skulpturen können im Leipziger Zoo verbleiben
Collector’s know-how: 3 Broschüren über Kunstkauf, Kunstraub und Besteuerung
Rechtsanwalt Dr. Hannes Hartung gehört zu den bekannten Kunstanwälten Deutschlands. Seit 2000 ist er Experte für internationales Kunstrecht und vertritt seine Mandanten in allen Lebenswirklichkeiten und Facetten rund um Kunst, Kultur, Stiftungen, Erbrecht und Steuern. In seiner GalerieKanzlei im Kunstareal München unterstützt er junge und arrivierte Kunst. In den folgenden drei Ausgaben zur Serie „Collector’s know-how“ unserer ARTIMA-AKTUELL Broschüren schreibt…
The Brexit and the International Art Market – Art Market View in the Private Art Investor by THEMIS
DR. HANNES HARTUNG IS FOUNDING PARTNER OF THEMIS HARTUNG & PARTNER RECHTSANWÄLTE (LAWYERS) IN MUNICH. FRANZISKA STALLEICKEN MLITT IS SENIOR ASSOCIATE AT THEMIS HARTUNG & PARTNER RECHTSANWÄLTE. FURTHER INFO AT WWW.THEMIS.PARTNERS. It is only the beginning of the year, but the art industry already faces a number of uncertainties – all thanks to Brexit. If the European Parliament approves Britain’s withdrawal…
JUVE berichtet über unseren neuen Berliner Standort in der Eisenzahnstraße 4
Die auf die Beratung im Umfeld von Kunst, Kultur und Medien spezialisierte Münchner Kanzlei Themis Hartung & Partner hat im Januar einen Standort in Berlin eröffnet. Die Büroleitung übernahm Konstantin von Reden-Lütcken (47), der als Equity-Partner zu Themis kam und zuvor in eigener Kanzlei tätig war. Konstantin von Reden-Lütcken Von Reden-Lütcken ist neben seinem Fokus auf das Urhebermedienrecht auch auf…
Art Cologne: Das Ende der Fairness
Interessante Analyse im Handelsblatt im Hinblick auf Wettbewerbsnachteile für den deutschen Kunstmarkt, die auch durch das neue Kulturgutschutzgesetz (neben der Erhöhung der Umsatzsteuer und dem Folgerecht) entstanden seien: Die Art Cologne sieht glänzend aus und muss doch um ihre Strahlkraft bangen. Der Grund: die Wettbewerbsnachteile, die aus deutschem Recht resultieren. Quelle: Art Cologne: Das Ende der Fairness
VG Berlin, Urteil vom 22. Januar 2015 – Az. VG 1 K 228.11
Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zu Werken der Sammlung von Florian Karsch (Galerie Nierendorf), dass nach einer Verfahrensdauer von 9 Jahren feststellt, dass bis auf eine Ausnahme kein Werk als national wertvoll einzustufen ist: Die zulässige Anfechtungsklage des Klägers zu 1. hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg. Der angefochtene Bescheid vom 22. Juni 2011 ist hinsichtlich der Werke…
VG Dresden, 05.11.2008 – 5 K 1837/05 – Statthaftigkeit einer Anfechtungsklage gegen die Mitteilung über die Einleitung des Eintragungsverfahrens nach dem Kulturgutschutzgesetz (KultgSchG); Anspruch auf Unterlassung der Eintragung einer Musikbibliothek in e
Quelle: VG Dresden, 05.11.2008 – 5 K 1837/05 – Statthaftigkeit einer Anfechtungsklage gegen die Mitteilung über die Einleitung des Eintragungsverfahrens nach dem Kulturgutschutzgesetz (KultgSchG); Anspruch auf Unterlassung der Eintragung einer Musikbibliothek in e
BVerwG, 27.05.1993 – 7 C 33/92 – Kulturgüter; Eintragung; Ausfuhr; Sozialbindung des Eigentums
Grundlagenurteil des Bundesverwaltungsgerichts zum alten Kulturgutschutzgesetz. Dieses wird immer wieder -vom Gesetzgeber auch im falschen Zusammenhang- zitiert. Quelle: BVerwG, 27.05.1993 – 7 C 33/92 – Kulturgüter; Eintragung; Ausfuhr; Sozialbindung des Eigentums
Bundesverwaltungsgericht | Entscheidung | BVerwG 7 C 12.10
1. Die Mitteilung über die Einleitung eines Eintragungsverfahrens nach dem Kulturgutschutzgesetz stellt keinen Verwaltungsakt i.S.v. § 35 Satz 1 VwVfG dar. 2. Das Kulturgutschutzgesetz findet auch auf solche Vermögensgegenstände Anwendung, die ihren jüdischen Eigentümern in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 durch nationalsozialistische Unrechtsmaßnahmen entzogen und nach der Wiedervereinigung gemäß § 1 Abs. 6 VermG…