DAS NEUE KULTURGUTSCHUTZGESETZ
Handreichung für die Praxis
 
Herausgeber: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
 
Eine umfangreiche Handreichung der BKM ist soeben erschienen.
 
Auf 385 Seiten enthält die sehr detaillierte Handreichung die Darstellung der wesentlichen Inhalte des neuen KGSG und ihre Bedeutung für die betroffenen Interessensgruppen, den Gesetzestext, ausführliche Erläuterungen (offenbar durch die Redakteure des Gesetzes selbst verfasst), Verordnungen (EU, EG, Syrien, Irak), Unesco-Übereinkommen, Erläuterungen für Sammler, dito für Museen, Münzen und Paläontologie etc. nebst einigen Seiten FAQ und Darstellung möglicher steuerlicher Vorteile.
 
Das Werk empfiehlt sich besonders für Experten und Fachleute.
 

Die Handreichung kann hier heruntergeladen werden.

Eine erste Durchsicht hat ergeben, dass die Handreichung leider nicht
die drängenden und häufig diskutierten Fragen zum neuen KGSG beantwortet, insbesondere zur Definition des „nationalen Kulturguts“ und der tatsächlichen Bedeutung der vielen ungenauen, unbestimmten Rechtsbegriffe im neuen Gesetz. Eine ausführlichere Analyse folgt noch.