Im August 2016 ist das Kulturgutschutzgesetz mit bis dahin nicht bestehenden Verboten, Beschränkungen und Auflagen zur Ein- und Ausfuhr im europäischen Binnenmarkt und zum Inverkehrbringen von Kulturgut innerhalb der Bundesrepublik in Kraft getreten. Es enthält außerdem komplizierte neue Nachweis- und Sorgfaltspflichten.

Bereits nach zehn Monaten hat sich herausgestellt, dass es für den Kunsthandel vielfach unmöglich ist, den neuen Verpflichtungen nachzukommen. Auch die Umsetzung durch die zuständigen Kulturbehörden und den Zoll sind in wichtigen Punkten nicht geklärt.

Um über den Stand der Praxis und die Auswirkungen des KGSG zu berichten, lädt der Vorstand seine Mitglieder – gern auch Gäste – ein zur Veranstaltung am

Freitag, 7. Juli 2017
von 14:30 bis 17:00 Uhr
im Haus der Hanns-Seidl-Stiftung
Lazarettstraße 33, 80636 München

Das Podium wird aus Politik und Kunsthandel sehr informativ besetzt.
Im Anschluss laden wir zu einem Empfang mit Speis und Trank ins Foyer ein, um die Diskussion dieses interessanten Themas in persönlichen Gesprächen fortzusetzen. Der Empfang endet um 18:30 Uhr. Die Gastronomie erbittet einen Kostenbeitrag in Höhe von 20 Euro p. P. – keine Voraussetzung für die Teilnahme.

RSVP bis zum 24. Juni 2017 an: kontakt@kunstsammlerverein.de
Tel. 030 / 89 73 697-44, Fax 030 / 34 06 03 48