Im August 2016 ist das Kulturgutschutzgesetz mit bis dahin nicht bestehenden Verboten, Beschränkungen und Auflagen zur Ein- und Ausfuhr im europäischen Binnenmarkt und zum Inverkehrbringen von Kulturgut innerhalb der Bundesrepublik in Kraft getreten. Es enthält außerdem komplizierte neue Nachweis- und Sorgfaltspflichten. Bereits nach zehn Monaten hat sich herausgestellt, dass es für den Kunsthandel vielfach unmöglich ist, den neuen Verpflichtungen nachzukommen….