Liebe Kunstfreunde,
das neue Kulturgutschutzgesetz (KGSG) ist in Kraft getreten. Am 06.08.2016 wurden mit der Novellierung die kontroversen kulturpolitischen Diskussionen – vorerst – beendet. Das Gesetz enthält eine Reihe neuer Begriffe und Rechtsinstitute, für die es bislang nur wenige Verfahren und erst recht noch keine Gerichtsentscheidungen gibt.
Diese Website soll Ihnen helfen, mit dem neuen Gesetz in der Praxis umzugehen. Er beschreibt die neuen Verfahren und Themen, die im Zusammenhang mit dem Gesetz wichtig sind. Bewertungen und Beschreibungen zu den neuen unbestimmten Rechtsbegriffen sind die persönliche Auffassung des Verfassers. Praxis und Rechtsprechung werden zeigen, wie damit zukünftig umgegangen wird.
Keinen Eingang in den Leitfaden fanden Themen, die für den Kunstmarkt nicht besonders relevant sind. Dazu gehören beispielsweise die Rückgabeansprüche gegenüber Mitgliedstaaten und Vertragsstaaten.
Das neue Kulturgutschutzgesetz steht erst am Anfang. Ich freue mich darüber, Ihre Erfahrungen und Erkenntnisse mit dem neuen Gesetz zu teilen.
Wir wünschen Ihnen eine gewinnbringende Lektüre!
Herzliche Grüße aus München
Ihr
Dr. Hannes Hartung
Rechtsanwalt in München
Im Bereich aktuelle Nachrichten unten gibt es drei Kategorien:
NEWS Aktuelle Presseartikel, Fälle und Verfahren zum Kulturgutschutzgesetz
URTEILE zum alten und neuen Kulturgutschutzgesetz
PRESSE über Fälle von RA Dr. Hartung (auch außerhalb des KGSG)